Dafür ist sie da: Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils rund 250.000 Menschen leben.
So funktioniert die Wahl: Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis gewinnt das Direktmandat und zieht direkt in den Bundestag ein – jedoch nur, wenn die Partei insgesamt genügend Sitze durch die Zweitstimmen erhält.
Das ist neu: Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, entfallen die Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen. Dies nennt man Zweitstimmendeckung. Eine Ausnahme hiervon gilt für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber: Diese erringen einen Sitz unmittelbar aufgrund einer relativen Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis.
Was wähle ich mit der Zweitstimme?
Dafür ist sie da: Mit der Zweitstimme entscheidet man nicht über eine Person, sondern über die Landesliste einer Partei. Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte. Die Zweitstimme bestimmt allein, wie viele Sitze jede Partei im Bundestag erhält, und legt somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament fest.
So funktioniert die Verteilung: Die Verteilung der Zweitstimmen untergliedert sich in Oberverteilung und Unterverteilung.
Die Oberverteilung berechnet, wie viele Sitze einer Partei bundesweit zustehen, basierend auf dem Zweitstimmenergebnis.
Nach der Unterverteilung werden die Sitze dann auf die Landeslisten der Partei verteilt.
Direktmandate haben Vorrang: Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, ziehen vorrangig in den Bundestag ein. Die weiteren Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, werden mit weiteren Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten besetzt.
Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder in mindestens drei Wahlkreisen die Erststimmenmehrheit gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können. Und zwar unabhängig davon, ob die Kandidierenden aus diesen Wahlkreisen in den Bundestag einziehen. Denn das geschieht nur, wenn die Erststimmen jeweils von den Zweitstimmen gedeckt sind. Parteien nationaler Minderheiten – wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) – sind von der Fünf-Prozent-Hürde befreit.